Zum Inhalt springen

Startseite · Blog

KI Kennzeichnung von Bildern auf der Website umsetzen

30.05.2026 · Blau Creative Studio · KI-Kennzeichnung, Recht, Bilder, Impressum, Website

KI Kennzeichnung von Bildern auf der Website umsetzen

Du hast ein Bild für die Startseite erzeugen lassen, weil vom alten Ladenlokal kein brauchbares Foto existiert. Oder jemand hat den grauen Himmel über dem Werkstatthof gegen einen blauen getauscht. Bis vor Kurzem war das eine Geschmacksfrage. Seit dem 2. August 2026 ist es zusätzlich eine Rechtsfrage.

Artikel 50 der KI-Verordnung der EU verlangt, dass bestimmte KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte offengelegt werden. Betroffen sind nicht nur große Plattformen, sondern alle, die solche Inhalte geschäftlich veröffentlichen. Also auch die Schreinerei in Mudau, das Restaurant in Neckarelz und der Verein mit der eigenen Vereinsseite.

Die gute Nachricht: Der Aufwand ist klein, sobald klar ist, welche Bilder gemeint sind. Die unbequeme: Ein Satz im Impressum allein genügt nicht. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du eine Anwältin oder einen Anwalt.

KI Bilder kennzeichnen: welche Motive überhaupt gemeint sind

Die entscheidende Frage ist nicht, ob irgendwo ein KI-Werkzeug im Spiel war. Fast jedes Handy rechnet heute beim Auslösen schon mit. Die Frage lautet: Zeigt das Bild noch das, was vor dem Objektiv war?

Fälle, in denen du kennzeichnest

  • Komplett erzeugte Bilder, die echt wirken sollen: ein Team, das es so nie gab, ein Innenraum, der nicht dein Innenraum ist, ein Produktrendering statt eines Fotos.
  • Objekte oder Personen, die nachträglich eingefügt oder entfernt wurden. Der Baucontainer, der aus dem Hof verschwindet. Die Gäste, die auf der leeren Terrasse plötzlich sitzen.
  • Ausgetauschte Himmel, per KI möblierte leere Räume, veränderte Gesichter.
  • Freistellen mit KI-Werkzeugen, wenn dabei neue Bildbereiche erfunden statt nur maskiert wurden. Dateinamen, die nach einem Bildgenerator aussehen, sind ein Hinweis darauf.

Fälle, in denen du nicht kennzeichnen musst

  • Klassische Bildbearbeitung: Zuschnitt, Helligkeit, Farbstich, Rauschen, Staubkorn auf dem Sensor.
  • Motive, die offensichtlich unmöglich sind. Ein Drache über dem Marktplatz hält niemand für eine Reportage.

Im Graubereich gilt eine einfache Faustregel: kennzeichnen. Der Hinweis kostet dich zwei Zeilen Text. Sein Fehlen kann teuer werden.

Der Hinweis gehört ans Bild, nicht ins Kleingedruckte

Das ist der Punkt, an dem die meisten Websites scheitern. Ein Absatz im Impressum ist gut und gehört dazu, ersetzt aber die Kennzeichnung nicht. Der Hinweis muss dort sein, wo der Besucher das Bild zum ersten Mal sieht, und er muss ohne Hilfsmittel erkennbar sein. Reine Metadaten in der Bilddatei reichen nicht, weil sie beim Teilen und beim erneuten Speichern verschwinden.

KI Kennzeichnung von Bildern auf der Website umsetzen

In der Praxis bewährt sich eine kleine Kennzeichnung direkt im Bild, unten rechts, mit eigener dunkler Fläche, damit sie auf hellen wie auf dunklen Motiven lesbar bleibt. Zwei bis drei Wörter genügen. Wichtig ist, dass sie nicht mitscrollt oder erst beim Überfahren mit der Maus erscheint, denn auf dem Handy gibt es kein Überfahren.

Wer viele gleichartige Bilder hat, etwa Porträts einer ganzen Mannschaft oder eine Reihe von Leistungsbildern, sollte die Kennzeichnung an einer Stelle im Seitenaufbau setzen und nicht dutzendfach von Hand. Sonst fehlt sie beim nächsten neuen Bild garantiert. Beim Benennen und Beschriften der Dateien lohnt es sich, gleich sauber zu arbeiten, dazu passt Bilder SEO, Dateinamen und Alternativtexte richtig nutzen.

Der Wortlaut muss zur Entstehung passen

"Mit KI erstellt" und "KI bearbeitet" sind nicht dasselbe, und der Unterschied ist keine Wortklauberei. Ein echtes Foto deiner Mitarbeiterin, bei dem nur der Hintergrund ersetzt wurde, ist kein erzeugtes Bild. Es als solches auszuweisen ist genauso falsch wie gar keine Kennzeichnung, und es entwertet die Aufnahme der abgebildeten Person.

Frag also vor dem Setzen des Hinweises, wie das Bild entstanden ist, statt pauschal eine Formulierung über alles zu legen. Auf einer Seite dürfen beide Varianten nebeneinander stehen: das nachbearbeitete Teamfoto trägt den einen Hinweis, das erzeugte Stimmungsbild den anderen. Der Alternativtext des Bildes und der Abschnitt im Impressum sollten denselben Wortlaut tragen.

Was zusätzlich ins Impressum und in den Datenschutz gehört

Neben der Kennzeichnung am Bild gehört ein eigener Abschnitt in dein Impressum, der nach Inhaltsart aufzählt, wo KI im Spiel war: Porträts, Stimmungsbilder, Videos, Texte, Chatbot, Rechner. Ein Anker wie #ki-hinweise macht ihn verlinkbar. In die Datenschutzerklärung gehört ein Abschnitt zu automatisierten Entscheidungen, falls auf deiner Seite etwas automatisch bewertet oder vorsortiert wird.

Ein Satz, den du vermeiden solltest: die Behauptung, alle Bilder seien eigene Aufnahmen, wenn das nicht geprüft ist. Damit wird aus einer Lücke eine Falschangabe. Wenn die Herkunft einzelner Motive unklar ist, schreib genau das hin. Wie ein vollständiges Impressum sonst aussieht, steht in Impressum für Betriebe, die Pflichtangaben im Überblick. Zum Datenschutzteil passt Cookie Banner und Datenschutz auf kleinen Websites.

In einer Stunde durch die eigene Website

  1. Alle Bilder der Website in einer Liste sammeln, am einfachsten aus dem Medienordner deines Systems.
  2. Je Bild eine Spalte: eigene Aufnahme, Stockfoto, KI-erzeugt, KI-verändert, unklar.
  3. Beim Fotografen oder bei der Agentur nachfragen, wo du es nicht selbst weißt.
  4. Für jedes Bild aus Spalte drei, vier und fünf die sichtbare Kennzeichnung setzen, mit dem passenden Wortlaut.
  5. Impressums-Abschnitt und Datenschutz-Abschnitt ergänzen.
  6. Auf dem Handy nachsehen, ob die Kennzeichnung lesbar bleibt und nicht vom Bildrand abgeschnitten wird.

Chatbot, Texte und Videos

Wenn auf deiner Seite ein Chatbot antwortet, muss der Besucher das in der ersten Nachricht erfahren, nicht erst im Impressum. Bei Videos und Tonaufnahmen gilt derselbe Maßstab wie beim Bild. Bei Texten ist die Lage entspannter, solange ein Mensch sie prüft und die redaktionelle Verantwortung trägt, was bei einem Betriebsblog ohnehin der Fall sein sollte.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn der Hinweis nur im Impressum steht?

Nein. Die Offenlegung muss spätestens dann erkennbar sein, wenn jemand das Bild zum ersten Mal sieht. Das Impressum kommt zusätzlich dazu, nicht anstelle.

Muss ich alte Bilder nachträglich kennzeichnen?

Entscheidend ist, was heute auf deiner Website steht und öffentlich abrufbar ist. Wenn ein älteres Bild in die Pflichtfälle fällt und weiter online ist, gehört die Kennzeichnung dran.

Was ist mit Bildern, die ich bei einem Stockanbieter gekauft habe?

Auch die können erzeugt sein, viele Anbieter führen inzwischen eigene KI-Bereiche. Sieh in der Lizenz oder der Bildbeschreibung nach. Wenn sich nichts finden lässt, ist das ein Fall für die Faustregel: im Zweifel kennzeichnen.

Der nächste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: einmal alle Bilder deiner Website durchgehen, je Bild die Herkunft festhalten und die Kennzeichnung an der Stelle setzen, an der das Bild ausgegeben wird. Dann kommt sie beim nächsten neuen Motiv automatisch mit.

Schreib uns, was du vorhast, wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

Du willst das für deinen Betrieb umsetzen? Erzähl uns kurz, was du vorhast.

Projekt anfragen