Impressum für Betriebe, die Pflichtangaben im Überblick

Das Impressum ist die Seite, die niemand gerne schreibt und die trotzdem auf jeder Website stehen muss. Bei Betrieben findet man dort erstaunlich oft eine Adresse, eine Telefonnummer und sonst nichts. Manchmal fehlt sie ganz, weil die Seite „nur Informationen“ zeigt.
Das Unangenehme daran: Ein fehlerhaftes Impressum fällt selten dem eigenen Kunden auf, sondern jemandem, der gezielt danach sucht. Und die Korrektur kostet dann mehr Nerven als die halbe Stunde, die es am Anfang gebraucht hätte.
Hier gehen wir durch, was in ein Impressum gehört und was sich je nach Rechtsform unterscheidet. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du eine Anwältin oder einen Anwalt.
Impressum Pflichtangaben, der gemeinsame Kern
Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Unabhängig von der Rechtsform gehören diese Angaben hinein:
- Name des Anbieters, also die vollständige Firmenbezeichnung so, wie sie auch auf der Rechnung steht
- Ladungsfähige Anschrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht nicht.
- Kontaktmöglichkeiten, mindestens eine E-Mail-Adresse und ein zweiter, schneller Weg. In der Praxis ist das die Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die Steuernummer vom Finanzamt gehört ausdrücklich nicht hierher.
- Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit eine Zulassung braucht
- Angaben zur Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen
Wenn du redaktionelle Inhalte veröffentlichst, also zum Beispiel einen Blog oder Neuigkeiten, kommt eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift dazu.
Was sich je nach Rechtsform unterscheidet
Hier liegt der häufigste Fehler, weil Betriebe Vorlagen aus dem Netz übernehmen, die zu einer anderen Rechtsform gehören.
Einzelunternehmen
Es braucht den bürgerlichen Vor- und Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers, nicht nur die Geschäftsbezeichnung. „Fliesen Weber“ allein genügt nicht, es muss erkennbar sein, wer dahintersteht. Ein eingetragener Kaufmann führt zusätzlich Registergericht und Handelsregisternummer auf.
GbR
Eine GbR hat keinen eigenen Firmennamen im Rechtssinn, deshalb werden alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen genannt. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann eine GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen sein. Ist sie das, gehören Registergericht und Nummer ebenfalls ins Impressum.
GmbH und UG
Hier braucht es die vollständige Firma inklusive Rechtsformzusatz, alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, das Registergericht und die Handelsregisternummer. Bei der UG muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ mitgeschrieben werden, abkürzen ist keine gute Idee.
Verein
Ein eingetragener Verein nennt den vollständigen Vereinsnamen, den vertretungsberechtigten Vorstand, Registergericht und Vereinsregisternummer. Für Vereine gilt das genauso wie für Betriebe, auch wenn die Seite nur Termine und Ergebnisse zeigt. Was sonst noch auf eine Vereinsseite gehört, steht in Verein, Mitglieder, Termine und Spenden auf einer Seite.
Angaben, die von der Branche abhängen
Manche Tätigkeiten bringen zusätzliche Pflichtangaben mit. Die häufigsten Fälle bei Betrieben in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Kreis:
- Handwerk mit Meisterpflicht: Berufsbezeichnung, das Land, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Handwerkskammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle.
- Immobilienmakler und Finanzvermittler: Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, die zuständige Aufsicht und, wo einschlägig, die Registernummer im Vermittlerregister.
- Heilberufe und Physiotherapie: Berufsbezeichnung, zuständige Kammer und die einschlägigen Berufsordnungen.
- Gastronomie: in der Regel keine Sonderangaben im Impressum, dafür Kennzeichnungspflichten an anderer Stelle.
Wenn du nicht sicher bist, was für dich gilt, ist deine Kammer oder Innung die schnellste Auskunft.
Wo das Impressum hingehört
Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das:
- Ein Link im Fuß jeder Seite, nicht nur auf der Startseite
- Beschriftet mit „Impressum“, nicht mit „Über uns“ oder „Rechtliches“
- Von jeder Stelle aus mit wenigen Klicks erreichbar
- Am Handy genauso sichtbar wie am Rechner, nicht in einem eingeklappten Menü versteckt
Das Impressum ist eine eigene Seite. Die Datenschutzerklärung ist eine zweite, getrennte Seite mit einem anderen Zweck, siehe Cookie Banner und Datenschutz auf kleinen Websites.
Die Fehler, die uns am häufigsten begegnen
- Steuernummer statt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Steuernummer gehört nicht auf die Website.
- Erfundene oder ungültige USt-IdNr. Sie hat ein festes Format und lässt sich online prüfen. Wer keine hat, lässt die Zeile weg.
- Vorlage der falschen Rechtsform. Ein Einzelunternehmen mit „Geschäftsführer“ und Handelsregisternummer, die es nie gab.
- Alte Anschrift nach dem Umzug. Beim Wechsel der Werkstatt oder des Ladens wird die Website gerne vergessen.
- Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung. Diese Plattform wird nicht mehr betrieben, der Link läuft ins Leere und gehört entfernt.
- Kontakt nur über ein Formular. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben sein, ein Formular ersetzt sie nicht.
Verkaufst du zusätzlich online, kommen weitere Pflichtangaben dazu. Die stehen in Rechtstexte im Onlineshop, Widerruf und Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nichts verkaufe?
Sobald die Seite geschäftlichen Zwecken dient, ja. Das gilt auch für eine reine Visitenkartenseite mit Telefonnummer und für Vereinsseiten. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind die Ausnahme, und die ist enger, als die meisten denken.
Muss die E-Mail-Adresse anklickbar und im Klartext stehen?
Sie muss lesbar und nutzbar sein. Als Bild eingebaut oder mit „at“ statt @ umschrieben ist sie das nicht zuverlässig. Gegen Spam hilft ein sauber gebautes Kontaktformular als zusätzlicher Weg, siehe Kontaktformular bauen, das Anfragen bringt statt Spam.
Gilt das auch für mein Instagram-Profil?
Geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken brauchen ebenfalls eine Anbieterkennzeichnung. Weil der Platz dort knapp ist, verlinkt man üblicherweise auf das Impressum der eigenen Website. Wichtig ist, dass der Link tatsächlich dorthin führt und nicht auf die Startseite.
Nimm dir dein aktuelles Impressum vor und gleich es Zeile für Zeile mit deiner Rechtsform ab. Wenn eine Angabe drinsteht, die du nicht erklären kannst, ist sie vermutlich aus einer fremden Vorlage übernommen.
Schreib uns, was du vorhast, wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.
Du willst das für deinen Betrieb umsetzen? Erzähl uns kurz, was du vorhast.
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